- Soundstyle & More

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Über uns

AGB

1. Geltungsbereich


Sämtliche Angebote und Leistungen der Firma Soundstyle & MORE, Inh. Rüdiger Ofner als Einzelunternehmer ( im Folgenden: Unternehmer) an deren Vertragspartner (im Folgenden: Kunden) erfolgen nur auf Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen; entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden – auch ohne diesen ausdrücklich zu widersprechen – nicht anerkannt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen dem Unternehmer und dem Kunden. Für Software gelten vorrangig die Softwarebedingungen herausgegeben vom Fachverband der Elektro- und Elektroindustrie Österreichs, für Montagen und Montagebedingungen der Starkstrom- und Schwachstromindustrie Österreichs bzw. die Montagebedingungen der Elektro- und Elektroindustrie Österreichs für Elektromedizinische Technik.

2. Angebot

Angebote des Unternehmers gelten als freibleibend. Sämtliche Angebots- und Projektunterlagen dürfen ohne Zustimmung des Unternehmers weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Sie können jederzeit zurückgefordert werden und sind dem Unternehmer unverzüglich zurückzustellen, wenn die Bestellung anderweitig erteilt wird.

3. Vertragsabschluss

Alle Angebote und Preislisten sind unverbindlich und freibleibend. Verträge bzw. nachfolgende zusätzliche Vereinbarungen bzw. Nebenabreden werden erst mit schriftlicher (Auftrags-)Bestätigung durch den Unternehmer oder Auslieferung der Ware rechtswirksam. Die in Katalogen, Prospekten und dgl. enthaltenen Angaben sowie sonstige schriftliche oder mündliche Äußerungen sind nur maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

4. Preise

Alle genannten Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer und ohne Nebenspesen, soweit nicht anders angegeben. Eine vom Kunden beauftragte Warenzustellung und/oder Serviceleistungen (z. B. Montage) werden samt den damit verbundenen Nebenspesen (Versand, Zoll, Wegzeiten, Steuer, Demontage, Verpackungsrücknahme, etc.) gesondert in Rechnung gestellt. Bei Reparaturaufträgen werden die als notwendig und zweckmäßig erkannten Leistungen erbracht und auf Basis des angefallenen Aufwandes verrechnet Sollten Angebote über Reparaturen oder eine Begutachtung von Gegenständen vom Kunden in Auftrag gegeben werden, so sind sämtliche damit verbundenen Kosten (insbesondere auch für die Zerlegung des Gegenstandes in Einzelteile) vom Kunden zu tragen. Sollte nach Vertragsabschluss vom Kunden eine raschere Erbringung der Leistung als zuvor vereinbart, gewünscht und anschließend vereinbart werden, so ist der Unternehmer berechtigt, aus der vom Kunden gewünschten rascheren Leistungserbringung resultierenden zusätzlichen Kosten (insbesondere Überstunden, etc.) zusätzlich in Rechnung zu stellen. Im Auftrag des Kunden erstellte Planungs- und Projektierungsarbeiten, die vor dem Vertragsabschluss betreffend die Durchführung dieser Arbeiten erbracht werden, sind im Falle des Nichtzustandekommens eines diesbezüglichen Vertrages vom Kunden zu vergüten, die erstellten Pläne sind an den Unternehmer zurückzustellen. Bei einer vom Gesamtangebot abweichenden Bestellung behält sich der Unternehmer eine entsprechende Preisänderung vor.

5. Lieferung

Termine und Fristen für die Lieferung bzw. Leistung seitens des Unternehmers sind stets unverbindlich und begründen kein Fixgeschäft. Betriebsstörungen und andere Ereignisse höherer Gewalt verlängern bzw. verschieben um ihre Dauer Fristen und Termine. Der Kunde ist im Falle eines Verzuges mit der Lieferung erst nach einer von dem Unternehmer schriftlich zu setzenden Nachfrist von mindestens 90 Tagen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Unternehmer ist berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und per Nachnahme zu verrechnen. Mit der Anzeige der Versandbereitschaft an den Kunden, spätestens jedoch mit Absendung der Lieferung vom Unternehmer oder Lieferanten, geht die Preis- und Leistungsgefahr auf den Kunden über (Schickschuld). Der Kunde ist mit der Versendung der Ware auf verkehrsübliche Art (LKW, Bahn, Post, Flugzeug, Schiff) einverstanden. Sollte ohne Verschulden des Unternehmers die Versendung von Waren an den Kunden nicht möglich sein, so ist der Unternehmer berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden nach eigenem Ermessen zu lagern, wodurch die Lieferung als erbracht gilt. Als Erfüllungsort wird der Sitz des Unternehmers vereinbart. Der Unternehmer ist berechtigt, seine Leistungen durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen.
Ist die Verzögerung der Leistungsausführung vom Kunden zu vertreten (Annahmeverzug), so sind auch sämtliche damit verbundenen Mehrkosten vom Kunden zu tragen. Es müssen alle Voraussetzungen (technisch, käufmännisch usw.) die dem Kunden obliegen getroffen werden. Soweit der Unternehmer gegenüber dem Kunden zur Vorausleistung verpflichtet ist, kann der Unternehmer seine Leistung bis zur Bewirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung verweigern, wenn diese Gegenleistung durch schlechte Vermögensverhältnisse des anderen Teiles gefährdet ist, die ihm zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht bekannt sein mussten (§ 1052 ABGB).

6. Gefahrenübergang und Erfüllungsort

Nutzung und Gefahr gehen mit dem Abgang der Lieferung ab Werk bzw. ab Lager auf den Kunden über, und zwar unabhängig von der für die Lieferung vereinbarten Preisstellung (wie z.B. franko, CIF u. ä.). Dies gilt auch dann, wenn die Lieferung im Rahmen einer Montage erfolgt oder wenn der Transport durch den Unternehmer durchgeführt oder organisiert und geleitet wird.
Bei Leistungen ist der Erfüllungsort dort, wo die Leistung erbracht wird. Die Gefahr für eine Leistung oder eine vereinbarte Teilleistung geht mit der Erbringung an den Kunden über.

7. Zahlungsbedingungen, Verzug, Aufrechnungsverbot, Auslandslieferung

Sofern keine Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, ist 1/3 des Preises bei Erhalt der Auftragsbestätigung, 1/3 bei halber Lieferzeit und der Rest bei Lieferung fällig. Unabhängig davon  ist die in der Rechnung enthaltene Umsatzsteuer in jedem Fall bis spätestens 30 Tage nach Rechnungslegung zu bezahlen. Bei Verzug des Kunden mit seiner Entgeltleistung sind Verzugszinsen nach dem jeweiligen Bankkreditbedingungen des Unternehmers, mindestens jedoch 1 % pro Monat zuzüglich Umsatzsteuer, zu bezahlen. Der Kunde ist darüber hinaus verpflichtet sämtliche mit der Einbringlichmachung der Forderung verbundene Kosten des Unternehmers, insbesondere pro erfolgter, schriftlicher Mahnung einen Betrag von € 10,50 zu bezahlen. Kommt der Kunde mit einer Verbindlichkeit in Verzug, ist der Unternehmer berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Kunden unabhängig von der ursprünglichen Fälligkeit sofort fällig zu stellen.
Ist der Kunde mit der vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung im Verzug, so kann der Unternehmer unbeschadet seiner sonstigen Rechte die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtung bis zur Bewirkung der Zahlung oder sonstigen Leistung aufschieben und eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen.
Eingeräumte Rabatte oder Boni sind mit einer termingerechten Leistung der vollständigen Zahlung bedingt.
Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstige Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.

8. Eigentumsvorbehalt

Alle, auch montierten Waren bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung im Eigentum des Unternehmers. Eine Veräußerung, Verpfändung oder sonstige Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren ist unzulässig und es tritt der Kunde bei Verstoß dagegen schon jetzt seine ihm daraus entstehenden Forderungen an den Unternehmer ab. Der Kunde ist verpflichtet, die Kosten und Maßnahmen zur Beseitigung eines allfälligen Verstoßes, insbesondere die Kosten von Interventionsprozessen und dergleichen, zu tragen.
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder werden dem Unternehmer Umstände (z. B. mangelnde Zahlungsfähigkeit des Kunden oder dessen schlechte wirtschaftliche Lage) bekannt, ist der Unternehmer berechtigt, die in seinem Vorbehaltseigentum stehenden Waren und Geräte zu demontieren und/oder sonst zurückzunehmen, ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist. Der Kunde ist verpflichtet, 10 % des vereinbarten Entgelts als pauschalierten Schadenersatz abhängig von seinem Verschulden als Ersatz für den dem Unternehmer durch die Demontage/Rücknahme entstandenen Mehraufwands zu ersetzen. Der Unternehmer ist erst nach Eingang des Entgelts samt Verzugszinsen, allfälliger Mahnspesen sowie Schadenersatz verpflichtet die Waren bzw. Geräte an den Kunden auszufolgen.

9. Gewährleistung, Haftung, Pflichten des Kunden

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, soweit nicht für einzelne Liefergegenstände besondere Gewährleistungsfristen vereinbart sind. Dies gilt auch für Liefer- und Leistungsgegenstände, die mit einem Gebäude oder Grund und Boden fest verbunden sind. Der Lauf der Gewährleistungspflicht beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs gem. Punkt 7.
Der Unternehmer sichert dem Kunden lediglich die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften der Ware zu. Für darüber hinausgehende – auch in öffentlichen Äußerungen wie z. B. in der Werbung oder in den Produkten beigefügten Angaben enthaltenen Eigenschaften leisten wir nur dann Gewähr, wenn diese Eigenschaften von uns im Zuge der Auftragserteilung schriftlich zugesichert worden sind. Bei Anlagen, Ersatzteilen und Geräten berechtigen nur solche Mängel die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, welche die Funktionsfähigkeit und nicht bloß das äußere Erscheinungsbild betreffen. Eine allfällige Gewährleistungspflicht bezieht sich ausnahmslos auf die defekten Geräteteile, nicht jedoch auf die für die Mängelbehebung benötigte Arbeitszeit, Transport, Entsorgung und die Fahrtkosten ,diese gehen zu Lasten des Kunden. Für Gewährleistungsarbeiten im Betrieb des Kunden sind die erforderlichen Hilfskräfte, Hebevorrichtungen, Gerüst und Kleinmaterialien usw. unentgeltlich bereitzustellen.  Wird eine Ware vom Unternehmer auf Grund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Kunden angefertigt, so erstreckt sich die Haftung des Unternehmers nur auf bedingungsgemäße Ausführung. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind solche Mängel, die aus nicht vom Unternehmer bewirkter  Anordnung und Montage, ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benutzungsbedingungen, Überbeanspruchung der Teile über die vom Unternehmer angegebene Leistung, nachlässiger oder unrichtiger Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen; dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf vom Kunden beigestelltes Material zurückzuführen sind.  Der Unternehmer haftet auch nicht für Beschädigungen, die auf Handlungen Dritter, auf atmosphärische Entladung, Überspannungen und chemische Einflüsse zurückzuführen sind. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen. Bei Verkauf gebrauchter Waren übernimmt der Unternehmer keine Gewähr.
Mängelrügen sind vom Kunden unmittelbar nach Empfang der Lieferung, längstens jedoch binnen drei Tagen ab Lieferung schriftlich geltend zu machen, berechtigen aber nicht zur Zurückbehaltung von Rechnungs(teil-)beträgen. Allfällige Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn er mit seinen eigenen Leistungspflichten in Verzug gerät, er selbst oder Dritte die Montage oder Instandhaltung durchgeführt oder Reparaturen/Änderungen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Unternehmers vorgenommen hat. Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn ohne schriftliche Einwilligung des Unternehmers der Kunde selbst oder eine von ihm ermächtigte Person Änderungen oder Instandsetzungen an der gelieferten Sache vornimmt. Der Unternehmer übernimmt keinerlei Haftung für gesundheitliche Schäden jeglicher Art aller von ihm erbrachten Leistungen bzw. gelieferten Geräte, welche durch Lautstärke, Laserstrahlen, Stroboskope sowie Duft- und Nebelgeräte der vom Unternehmer gelieferten Anlage verursacht werden.
Für einen allfälligen Schaden (insb. auch Mangelfolgeschäden) haftet der Unternehmer nur mit Vorsatz. Insbesondere trifft den Unternehmer im Falle der Herstellung einer festen Verbindung einer Ware (z.B. Beamer, Lautsprecher, etc.) mit einem Gebäude keinerlei Haftung für die dadurch eintretenden Auswirkungen auf die betroffene Bausubstanz. Die Beweislast für ein Verschulden des Unternehmers trifft immer den Kunden.
Sämtliche Ansprüche des Kunden aus Leistungsstörungen können vom Kunden nur aktiv gegen den Unternehmer geltend gemacht werden, wobei die Fälligkeit der Forderungen des Unternehmers nicht hinausgeschoben wird. Der Kunde hat kein Zurückbehaltungs-, Minderungs- oder Aufrechnungsrecht, außer im Umfang eines ausdrücklichen schriftlichen Anerkenntnisses seitens des Unternehmers. Es steht im Ermessen des Unternehmers, ob er allfällige Gewährleistungsansprüche durch Austausch, Verbesserung, Preisminderung oder Wandlung erfüllt.
Der Kunde ist vor einer Inbetriebnahme von beweglichen Gebrauchsgegenständen stets verpflichtet, deren ungestörte Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Auch hat der Kunde die beigegebenen Instruktionen, die in Prospekten, Gebrauchsanweisungen oder sonstigen Produktinformationen gegeben sind, strikt zu befolgen.
Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen.

10. Montage

Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Durchführung der Montage nötigen Maßnahmen fristgerecht zu veranlassen. Dazu zählt insbesondere die Zurverfügungstellung von Energie, der zur Montage erforderlichen elektrischen Anschlüsse sowie der über das übliche Handwerksgerät hinausgehenden Hilfsmittel wie Stapler, Kräne, Hebezeuge, etc. Weiters hat der Kunde für die Zeit der Leistungsausführung dem Unternehmer kostenlos dafür geeignete Räume für die gesicherte Lagerung von Lieferungen sowie Werkzeugen und sonstigen Materialien zur Verfügung zu stellen. Für die unmittelbar mit der Montage der Anlage zusammenhängenden Nebenarbeiten stellt der Kunde auf seine Kosten und Gefahr die notwendigen und geeigneten Hilfskräfte (z. B. Schlosser, Elektriker, Handlanger, etc.) zur Verfügung. Während der Montage ist der Kunde für die zu montierenden bzw. bereits montierten Geräte alleine und ausnahmslos verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet, vor der Durchführung von Arbeiten am Gewerk des Unternehmers durch Dritte, die die Leistung bzw. die Beschaffenheit des Gewerks verändern würden, die schriftliche Zustimmung des Unternehmers einzuholen.
Erfolgt eine Anfertigung aufgrund von Unterlagen (Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modelle, etc.) des Kunden, so haftet der Unternehmer nicht für die Richtigkeit der Konstruktion, sondern trägt nur dafür Sorge, dass die Ausführung nach den Angaben des Kunden erfolgt. Eine Warnpflicht des Unternehmers wird ausdrücklich ausgeschlossen. Sämtliche Unterlagen (Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modelle, etc.) welche der Unternehmer für den Kunden erstellt, bleiben geistiges Eigentum des Unternehmers. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Unternehmers. Der Kunde stimmt zu, dass der Unternehmer die für ihn erzeugten Produkte zu Werbezwecken abbildet und als Muster anderweitig präsentiert.
Der Kunde hat nach erfolgter (Teil-)Leistungserbringung durch den Unternehmer die Anlage durch Unterzeichnung eines Abnahmeprotokolls unverzüglich abzunehmen, widrigenfalls die Anlage als mangelfrei abgenommen gilt.
Für vom Unternehmer im Zuge von Montage- oder Instandsetzungsarbeiten verursachten Schäden, die für den Unternehmer im Vorhinein nicht vorhersehbar waren (insb. eine Schädigung der Bausubstanz eines Gebäudes), ist eine Haftung ausgeschlossen.

11. Vertragsrücktritt

Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Zahlungsverzug trotz einmaliger schriftlicher Mahnung sowie Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögen, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Unternehmer unbeschadet sonstiger Schadenersatzansprüche zum Rücktritt vom Vortrag berechtigt.

12. Rechtswahl, Gerichtsstand

Für alle zwischen dem Unternehmer und dem Kunden entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in 2700 Wr. Neustadt/Österreich ausschließlich zuständig. Auf die Rechtsverhältnisse zwischen dem Unternehmer und dem Kunden ist österreichisches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts anzuwenden. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt nicht die Geltung der übrigen Regelungen.

13. Haftung des Verkäufers

Der Unternehmer haftet für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzeilten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen.
Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme (wie z.B. in Bedienungsanleitungen enthalten) oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist jeder Schadenersatz ausgeschlossen.
Sind Vertragsstrafen vereinbart, sind darüber hinausgehende Ansprüche aus dem jeweiligen Titel ausgeschlossen.

14. Geltendmachung von Ansprüchen

Sofern im Einzelfall nicht gesondert vereinbarte oder gesetzliche Bestimmungen kürzere Fristen vorgesehen, sind alle Ansprüche des Kunden bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 3 Jahren ab Gefahrenübergang gerichtlich geltend zu machen.

15. Urheberrecht

Ausführungsunterlagen wie z.B. Pläne, Skizzen und sonstige technischen Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dgl. stets geistiges Eigentum des Verkäufers und unterliegen den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Vervielfältigung, Nachahmung, Wettbewerb usw.

16. Sonstiges

Der Kunde ist für die Reinigung, Wartung und gesetzlich vorgeschrieben technischen Überprüfungen der ihm gelieferten bzw. montierten Waren selbst verantwortlich.

17. Allgemeines

Falls einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bestimmungen unwirksam sein sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt, zu ersetzen.

 
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